Das Recht der Rasse. Kommentar zur Rassengesetzgebung von Dr. Robert Deisz, Rechtsanwalt in München * mit der 12-seitigen Broschur "Nachtrag. Das Recht der Rasse" Robert Deisz: Recht / Rechtswissenschaften
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Vollständige Ausgabe im Original-Verlagseinband (Ganzleinen / Leinen / OLn / Ln 8vo im Format 13 x 19 cm) mit Rücken- und bebildertem Deckeltitel sowie Kopffarbschnitt, 324 Seiten, Schrift: Fraktur. - Aus dem Inhalt: Vorwort von Dr.Hans Frank (Reichsminister, Reichsleiter der NSDAP) - Auszug aus der Rede des Führers vor dem Reichstag am 30.Januar 1937 - Wortlaut der Gesetze und Verordnungen: Reichsbürgergesetz vom 5.September 1935, samt 2 Verordnungen dazu - Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15.September 1935, samt Verordnung dazu - Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes (Erbgesundheitsgesetz) vom 18. Oktober 1935, samt 1.Verordnung dazu - Das Recht der Rasse in Österreich - Erläuterungen zum Reichsbürgergesetz und zu den beiden Verordnungen dazu - Wortlaut des Gesetzes über Maßnahmen im ehemaligen oberschlesischen Abstimmungsgebiet vom 30.Juni 1937 - Erläuterungen zum Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 5.September 1935 und zur 1. Verordnung dazu - Wortlaut des Gesetzes über erbrechtliche Beschränkungen wegen gemeinschaftswidrigen Verhaltens vom 5.November 1937 - Wortlaut mit Entscheidungsnachweisen des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14.Juli 1933 und den 6 Verordnungen dazu - Erläuterungen zum Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes (Ehegesundheitsgesetz) vom 18.Oktober 1935 sowie zur 1.Verordnung dazu - Das Recht der Rasse in den Runderlassen zur Sippenforschung (Gutachten über arische Abstammung / Inanspruchnahme der Reichsstelle für Sippenforschung bei Abstammungsprüfungen / Ahnenpass / Verwendung von Ahnenpässen zum Abstammungsnachweis / Bescheinigung zum Nachweis deutschblütiger Abstammung / Gebührenfreiheit bei der Ausstellung von Urkunden zum Nachweis der arischen Abstammung / Beschaffung von Urkunden zum Nachweise der arischen Abstammung aus dem Auslande / Abstammungsnachweis beim Nachsuchen von Ehestandsdarlehn - Erb- und rassenkundliche Untersuchungen / Gebührensätze für die Durchsicht der Standesregister / Gebühren für die Benutzung der Kirchenbücher und sonstiger kirchlicher Archivalien laut Vereinbarung der Reichsstelle für Sippenforschung mit den obersten Behörden beider Kirchen / Gebührenfreiheit des Reichsinstituts für Geschichte des neuen Deutschlands bei der Anforderung von Personenstandsurkunden usw. - Hinweis auf deutsche Gesetze, in denen Anforderungen an die Reinheit des Blutes gestellt sind (insgesamt 57 Gesetze, Verordnungen und Erlasse) - Stichwortverzeichnis. - Mit zeittypischen Ausführungen wie z.B.: "Von der Bevölkerung Wiens waren am Tage des Anschlusses Österreichs an Deutschland allein mehr als 13 % Juden bzw. jüdische Mischlinge. Die frühere illegale Regierung Österreichs hat sich niemals zu den reichsdeutschen Rassegesetzen bekannt Die Einführung des Reichsrechts in Österreich erfolgt durch den Führer und Reichskanzler oder den von ihm hiezu ermächtigten Reichsminister. Zwei Tage nach diesem Gesetz halten durch den Erlass des Führers und Reichskanzlers über die Vereidigung der Beamten des Landes Österreichs vom 15. März 1938 und durch den Ersten Erlass des Führers und Reichskanzlers über die Einführung deutscher Reichsgesetz in Österreich vom 15.März 1938 erstmals rassenrechtliche Bestimmungen ihren Einzug im Lande Österreich" / "Der Nationalsozialismus geht von der Erkenntnis aus, daß die Lebenskraft einer Nation abhängig ist von der Reinheit des Blutes ihres Volkes. Die Geschichte lehrt mit erschütternder Deutlichkeit, daß jede Vermischung mit Trägern artfremden Blutes zur Dekadenz und schließlich zum Untergang führen . . ." Beiliegend Original-Zeitungsausschnitt (FAZ 5.9.50: "Ein Bischof für den Gnadentod" (der anglikanische Bischof von Birmingham) sowie Nachtrag "Das Recht der Rasse" vom 25. Juli 1938 (12 Seiten, neuzeitlicher neuzeitlicher Nachdruck) - Erstausgabe in guter Erhaltung (5 Seiten mit roten Buntstif
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